Bitte melden Sie sich wenigstens 2 Tage vor Ihrem Angel-Wunschtermin bei Thomas Schauff. Er wird sich,
nach Terminabsprache, gerne mit Ihnen im Angelheim, Am Bahndamm 1, in Münster-Sarmsheim treffen.
Voraussetzung ist natürlich der gültige, blaue Jahresfischerei Schein.
Telefon: 0162-7581434
Kosten für den Erlaubnisschein:
Tagesschein: 10,00 EUR
Wochenschein: 30,00 EUR (tagesgenaue Abrechnung bis zum 31.12.)
Monatsschein: 50,00 EUR (tagesgenaue Abrechnung bis zum 31.12.)
Jahresschein: 120,00 EUR (erhältlich bis zum 31.03. des laufenden Jahres)
Es werden insgesamt nur 10 Jahresscheine ausgegeben.
Gäste dürfen ab 6.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends angeln.
Geangelt werden darf mit 2 Ruten, davon maximal eine Raubfisch Rute.
Fangbeschränkung: jeder Angler darf nur einen Hecht, Zander. Karpfen oder Waller pro Tag fangen.
Der Fang von Weißfischen ist auf 5kg pro Tag beschränkt.
Der Aal ist ganzjährig der Hecht ist vom 1. Februar bis zum 15. April geschützt.
Ansonsten gelten die bekannten Gesetze, Schonzeiten, Mindestmaße und die Landesfischerei-Verordnung.
Der Erlaubnisschein Inhaber ist verpflichtet sich mit der Gewässerordnung vertraut zu machen und den
Erlaubnisschein zum Fischfang zu unterschreiben.
Die Frühjahrschonzeit gilt unter Anderem für den Rhein, die Nahe und den Glan(siehe §18 FischGDV RP). Während der Frühjahrsschonzeit ist das Fischen mit Hand- und Schleppangel zwar in den in den Landesfischereiordnung aufgezählten Gewässern erlaubt, aber die Verwendung von Blinker, Spinnern und anderen künstlichen Ködern (Ausnahme: Fliegen) verboten.