Angelscheine erhalten Sie jeden Sonntag von 10:00 bis 13:00 Uhr im Angelheim, Am Bahndamm 1,
beim ersten Vorsitzenden,
Klaus Klingler
Klauerstraße 4
55424 Münster-Sarmsheim
Telefon: 0152 52756057
oder bei Mario Brück
Telefon: 0171 4238684
Voraussetzung ist der gültige, blaue Jahresfischerei Schein.
Kosten für den Erlaubnisschein:
Tagesschein: 10,00 EUR
Wochenschein: 30,00 EUR (tagesgenaue Abrechnung bis zum 31.12.)
Monatsschein: 50,00 EUR (tagesgenaue Abrechnung bis zum 31.12.)
Jahresschein: 120,00 EUR (erhältlich bis zum 31.03. des laufenden Jahres)
Es werden insgesamt nur 10 Jahresscheine ausgegeben.
Gäste dürfen ab 6.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends angeln.
Geangelt werden darf mit 2 Ruten, davon maximal eine Raubfisch Rute.
Fangbeschränkung: jeder Angler darf nur einen Hecht, Zander. Karpfen oder Waller pro Tag fangen.
Der Fang von Weißfischen ist auf 5kg pro Tag beschränkt.
Der Aal ist ganzjährig der Hecht ist vom 1. Februar bis zum 15. April geschützt.
Ansonsten gelten die bekannten Gesetze, Schonzeiten, Mindestmaße und die Landesfischerei-Verordnung.
Der Erlaubnisschein Inhaber ist verpflichtet sich mit der Gewässerordnung vertraut zu machen und den
Erlaubnisschein zum Fischfang zu unterschreiben.
Die Frühjahrschonzeit gilt unter Anderem für den Rhein, die Nahe und den Glan(siehe §18 FischGDV RP). Während der Frühjahrsschonzeit ist das Fischen mit Hand- und Schleppangel zwar in den in den Landesfischereiordnung aufgezählten Gewässern erlaubt, aber die Verwendung von Blinker, Spinnern und anderen künstlichen Ködern (Ausnahme: Fliegen) verboten.