Gastangler

  

Bitte melden Sie sich wenigstens 2 Tage vor Ihrem Angel-Wunschtermin bei Thomas Schauff. Er wird sich

nach Terminabsprache, gerne mit Ihnen  im Angelheim, Am Bahndamm 1, in Münster-Sarmsheim treffen.

Voraussetzung ist natürlich der gültige, blaue Jahresfischerei Schein.

Telefon: 0162-7581434

 

Kosten für den Erlaubnisschein:

Tagesschein: 10,00 EUR

Wochenschein: 30,00 EUR (tagesgenaue Abrechnung bis zum 31.12.)

Monatsschein: 50,00 EUR (tagesgenaue Abrechnung bis zum 31.12.)

 

Jahresschein: 120,00 EUR (erhältlich bis zum 31.03. des laufenden Jahres)

Es werden insgesamt nur 10 Jahresscheine ausgegeben.

 

Gäste dürfen ab 6.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends angeln.

Geangelt werden darf mit 2 Ruten, davon maximal eine Raubfisch Rute.

Fangbeschränkung: jeder Angler darf nur einen Hecht, Zander. Karpfen oder Waller pro Tag fangen.

Der Fang von Weißfischen ist auf 5kg pro Tag beschränkt.

Der Aal ist ganzjährig der Hecht ist vom 1. Februar bis zum 15. April geschützt.

Ansonsten gelten die bekannten Gesetze, Schonzeiten, Mindestmaße und die Landesfischerei-Verordnung.

Der Erlaubnisschein Inhaber ist verpflichtet sich mit der Gewässerordnung vertraut zu machen und den

Erlaubnisschein zum Fischfang zu unterschreiben.

Schonzeiten Rheinland-Pfalz

Frühjahrsschonzeit: 15. April bis 31. Mai

Die Frühjahrschonzeit gilt unter Anderem für den Rhein, die Nahe und den Glan(siehe §18 FischGDV RP). Während der Frühjahrsschonzeit ist das Fischen mit Hand- und Schleppangel zwar in den in den Landesfischereiordnung aufgezählten Gewässern erlaubt, aber die Verwendung von Blinker, Spinnern und anderen künstlichen Ködern (Ausnahme: Fliegen) verboten.